Garantiebedingungen

Die nachstehenden Ausführungen über Umfang der Garantie, Garantiefristen und die Anmeldung von Garantieansprüchen gelten für Österreich.

Die Alfred Kärcher Ges.m.b.H räumt diese Leistungen zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag ein und beeinträchtigt in keiner Weise Ihre Rechte als Endverbraucher.


I. Beginn, Dauer und Nachweis der Garantie

• Die Garantiefrist beginnt für alles Produkte jeweils mit dem Kaufdatum durch den Endverbraucher.

a) Bereiche Home & Garden und Home Line

Für Produkte aus diesen Bereichen gewähren wir eine Garantiedauer von 24 Monaten bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Beide Bereiche umfassen ausschließlich alle für den privaten Gebrauch konzipierten Reinigungsgeräte von Kärcher. Bei Sonderaktionen in Verbindung mit einer Registrierung über unsere Homepage ist eine Garantieverlängerung möglich.

b) Bereiche Professional und Industrial

Bei Produkten aus diesen Bereichen gewähren wir 12 Monate Garantie bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

c) Bereich Washsystems

Für Produkte aus diesem Bereich gewähren wir eine Garantiedauer von 12 Monaten.

d) Gebraucht- und Vorführgeräte

Auf alle Gebraucht- und Vorführgeräte, direkt von Kärcher bezogen, gewähren wir eine Garantiedauer von 12 Monaten, falls es keine anderslautende Vereinbarung gibt.

e) Reparaturen Home & Garden und Home Line

Für alle durch einen Kärcher Werkkundendienst durchgeführten Reparaturen gewähren wir eine Garantiedauer von 24 Monaten auf den Umfang der Reparatur.

f) Reparaturen Professional, Industrial und Washsystems

Für alle durch einen Kärcher Werkkundendienst durchgeführten Reparaturen gewähren wir eine Garantiedauer von 12 Monaten auf den Umfang der Reparatur.

g) Ersatzteile Home & Garden und Home Line

Für Ersatzteile gewähren wir bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Garantiedauer von 24 Monaten.

h) Ersatzteile Professional, Industrial und Washsystems

Für Ersatzteile gewähren wir bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Garantiedauer von 12 Monaten.


II. Voraussetzungen für eine Garantiezusage

• Die Mängelrüge muss vor Ablauf der Garantiezeit unverzüglich nach Entdeckung des Mangels bei uns eingehen.

• Für die Anerkennung jeglicher Garantieansprüche ist die Vorlage eines maschinell erstellten Kaufbeleges (Kopie ausreichend), aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen, erforderlich.

• Durch Ersatzlieferungen aus Garantiegründen oder kostenlosen Nachbesserungen in der Garantiezeit tritt weder eine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein, noch beginnt die Garantiezeit von neuem.

• Auf Geräte, deren Produktionsdatum zum Zeitpunkt des Kaufes über fünf Jahre zurückliegt, geben wir keine Garantie.



III. Inhalt und Umfang der Garantie

• Innerhalb der Garantiezeit auftretende Material- oder Herstellungsfehler beseitigt der Kärcher Werkkundendienst oder ein autorisierter Service-Partner von Kärcher kostenlos, entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch der betreffenden Teile/Geräte. Ausgetauschte Teile/Geräte gehen in das Eigentum von Kärcher über.

• Für Reparaturen während der Garantiezeit werden keine Leihgeräte gestellt bzw. hierfür keine Kosten übernommen.

• Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensansprüche gegen Kärcher.

• Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.


IV. Einschränkung der Garantie.

Die Garantie erlischt, wenn Fehler oder Mängel zurückzuführen sind auf:

• Gebrauchsüblichen Verschleiß, insbesondere bei Dichtungen, Bürsten, Batterien, usw.

• Fehlerhafte Aufstellung oder Installation, z.B. Nichtbeachtung der gültigen Vorschriften oder von Installationsanweisungen und Bedienungsanleitungen.

• Bestimmungswidrige Nutzung sowie unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, z.B. gewerbliche Nutzung von Produkten aus dem Bereich Home & Garden, Verwendung von ungeeigneten Chemikalien.

• Äußere Einwirkungen, z.B. Fremdbeschädigungen, Schäden durch Witterungseinflüsse, unzureichende Stromversorgung, Überspannung oder sonstige Naturerscheinungen.

• Reparaturen oder Abänderungen, die nicht von Kärcher oder autorisierter dritter Stelle vorgenommen wurden.

• Verwendung von nicht Originalzubehör oder nicht Original-Ersatzteile von Kärcher oder nicht geeigneter Chemikalien.

• Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren.


V. Verjährung

Ansprüche aus dieser Garantie wegen eines innerhalb der Garantiefrist entdeckten Mangels können nur bis zum Ablauf der Garantiefrist geltend gemacht werden.